🗓️ Ab 29. April 2025: Start der elektronischen Patientenakte (ePA) in allen Praxen!
Ab dem 29. April 2025 können Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut:innen bundesweit die ePA nutzen – vorausgesetzt, das entsprechende Modul ist im Praxisverwaltungssystem (PVS) installiert. Die bisherige Beschränkung auf Testregionen entfällt.
🔜 Verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober 2025
Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der ePA für alle Praxen verpflichtend. Bei Nichtnutzung können Sanktionen drohen.
🛠️ Technische Voraussetzungen
Für die Nutzung der ePA benötigen Praxen:
- Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
- Konnektor mit PTV4+ oder höher
- ePA-Modul Version 3.0 im PVS
👶 Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind nicht verpflichtet, Daten von unter 15-Jährigen in die ePA zu übermitteln, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder das Kindeswohl dagegen sprechen. Diese Entscheidung ist in der Behandlungsdokumentation festzuhalten.
📲 Patientenrechte und Datenschutz
Versicherte haben umfassende Rechte bezüglich ihrer ePA:
- Widerspruch gegen den Zugriff bestimmter Praxen
- Verbergen oder Löschen einzelner Dokumente
- Festlegen der Zugriffsdauer für Einrichtungen
- Widerspruch gegen die Nutzung der Daten zu Forschungszwecken KVBW
Die ePA ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Bereiten Sie sich jetzt vor und gestalten Sie die Zukunft der medizinischen Versorgung aktiv mit!
#gesundheit #epa #digital #praxis #Medizin #PVS #Praxisverwaltungsystem #Patientenakte #Gesundheitsbranche
🗓️ Ab 29. April 2025: Start der elektronischen Patientenakte (ePA) in allen Praxen!
Ab dem 29. April 2025 können Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut:innen bundesweit die ePA nutzen – vorausgesetzt, das entsprechende Modul ist im Praxisverwaltungssystem (PVS) installiert. Die bisherige Beschränkung auf Testregionen entfällt.
🔜 Verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober 2025
Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der ePA für alle Praxen verpflichtend. Bei Nichtnutzung können Sanktionen drohen.
🛠️ Technische Voraussetzungen
Für die Nutzung der ePA benötigen Praxen:
- Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
- Konnektor mit PTV4+ oder höher
- ePA-Modul Version 3.0 im PVS
👶 Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind nicht verpflichtet, Daten von unter 15-Jährigen in die ePA zu übermitteln, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder das Kindeswohl dagegen sprechen. Diese Entscheidung ist in der Behandlungsdokumentation festzuhalten.
📲 Patientenrechte und Datenschutz
Versicherte haben umfassende Rechte bezüglich ihrer ePA:
- Widerspruch gegen den Zugriff bestimmter Praxen
- Verbergen oder Löschen einzelner Dokumente
- Festlegen der Zugriffsdauer für Einrichtungen
- Widerspruch gegen die Nutzung der Daten zu Forschungszwecken KVBW
Die ePA ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Bereiten Sie sich jetzt vor und gestalten Sie die Zukunft der medizinischen Versorgung aktiv mit!
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